Die Grundsteuer ist seit 2025 neu berechnet â und fĂŒr viele EigentĂŒmer bedeutet das eine spĂŒrbare VerĂ€nderung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte aus den 1960er-Jahren fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt und eine Reformfrist bis Ende 2024 gesetzt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das neue Recht. Wer 2026 zum ersten Mal einen Bescheid nach neuem Recht erhĂ€lt oder diesen noch nicht geprĂŒft hat, findet hier alles, was relevant ist.
Grundsteuer in einem Satz erklÀrt
Die Grundsteuer ist eine kommunale Jahressteuer auf Grundbesitz â fĂ€llig fĂŒr jedes GrundstĂŒck und GebĂ€ude, unabhĂ€ngig davon, ob es vermietet, selbst genutzt oder leer steht.
Die Berechnung folgt dieser Formel:
Grundsteuerwert à Steuermesszahl à Hebesatz der Gemeinde = jÀhrliche Grundsteuer
Alle drei Faktoren wurden durch die Reform neu bestimmt. Der Hebesatz bleibt Sache der Gemeinde â und liegt im deutschlandweiten Durchschnitt bei rund 400 Prozent. In GroĂstĂ€dten wie MĂŒnchen oder Frankfurt liegt er deutlich höher.
Was sich seit 2025 konkret geÀndert hat
Bis Ende 2024 basierte die Grundsteuer auf Einheitswerten von 1964 (alte BundeslĂ€nder) bzw. 1935 (neue BundeslĂ€nder). Das Bundesverfassungsgericht erklĂ€rte diese Werte 2018 fĂŒr gleichheitswidrig und setzte eine Ăbergangsfrist.
Die Reform bringt drei wesentliche Ănderungen:
- Neue Grundsteuerwerte: Berechnung auf Basis aktueller Bodenrichtwerte und statistischer Mieten
- Neue Steuermesszahlen: In den meisten BundeslÀndern deutlich gesenkt, um den gestiegenen Grundsteuerwert auszugleichen
- Ăffnungsklausel: Sechs BundeslĂ€nder nutzen eigene Modelle und weichen vom Bundesmodell ab
Kernpunkt: Die Reform sollte aufkommensneutral sein â Gemeinden sollten insgesamt nicht mehr einnehmen als zuvor. TatsĂ€chlich haben viele Kommunen ihre HebesĂ€tze gesenkt, aber nicht alle. EigentĂŒmer in bestimmten Lagen zahlen 2026 nachweislich mehr.
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Wer zahlt 2026 mehr, wer zahlt weniger?
Die BelastungsverÀnderungen hÀngen von Lage, Baujahr und Bundesland ab. Als fundierte Orientierung:
| Situation | Tendenz |
|---|---|
| GrundstĂŒck in Innenstadtlage mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten | Wahrscheinlich mehr |
| Ălteres Einfamilienhaus auf groĂem GrundstĂŒck in lĂ€ndlicher Lage | Wahrscheinlich gleich oder weniger |
| Neue Wohnimmobilie in Wachstumsregion | Mehr durch höhere Bodenrichtwerte |
| Bayern, Baden-WĂŒrttemberg (eigene Modelle) | Weniger Schwankung durch flĂ€chenbasierte Berechnung |
| Gewerbeimmobilien | Je nach Gemeinde, neue Grundsteuer C möglich |
Entscheidend ist letztlich der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Dieser wird vom Gemeinderat beschlossen und ist öffentlich einsehbar â meist auf der Gemeindewebseite oder beim Finanzamt.
BundeslĂ€nder mit eigenem Modell â Ăbersicht
Sechs BundeslĂ€nder nutzen die Ăffnungsklausel und berechnen die Grundsteuer nach eigenen Regeln:
| Bundesland | Modell | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | FlÀchenmodell | Bodenrichtwert spielt keine Rolle |
| Baden-WĂŒrttemberg | Modifiziertes Bodenwertmodell | Nur GrundstĂŒckswert zĂ€hlt |
| Hamburg | Wohnlagemodell | BerĂŒcksichtigt tatsĂ€chliche Wohnlage |
| Hessen | FlÀchen-Faktor-Modell | Kombination aus FlÀche und Lagebewertung |
| Niedersachsen | FlĂ€chen-Lage-Modell | Ăhnlich wie Hessen |
| Sachsen | Modifiziertes Bundesmodell | Angepasste Steuermesszahl |
EigentĂŒmer in Bayern und Baden-WĂŒrttemberg sehen die geringsten VerĂ€nderungen, weil dort der Bodenrichtwert â der sich in vielen Regionen stark verĂ€ndert hat â keine Rolle spielt.
Grundsteuerbescheid prĂŒfen â so gehen Sie vor
Sie haben einen neuen Bescheid erhalten und sind unsicher, ob er korrekt ist? Es gibt drei verschiedene Bescheide, die in zeitlicher Abfolge zugestellt werden:
1. Grundsteuerwertbescheid (Finanzamt)
EnthĂ€lt den neu berechneten Grundsteuerwert. Dieser basiert auf Bodenrichtwert, GrundstĂŒcksflĂ€che, GebĂ€udeart und statistischen Mietdaten. PrĂŒfen Sie:
- Ist die GrundstĂŒcksflĂ€che korrekt?
- Stimmt die GebÀudeart (Wohnhaus, Mischnutzung, Gewerbe)?
- Ist das Baujahr richtig?
Einspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe. Danach ist der Wert bestandskrÀftig.
2. Grundsteuermessbescheid (Finanzamt)
Ergibt sich aus Grundsteuerwert Ă Steuermesszahl. Hier gibt es wenig Spielraum, da die Messzahl gesetzlich festgelegt ist.
3. Grundsteuerbescheid der Gemeinde
EnthĂ€lt die tatsĂ€chlich zu zahlende Jahressumme. PrĂŒfen Sie, ob der Hebesatz korrekt angewandt wurde.
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HĂ€ufige IrrtĂŒmer zur Grundsteuerreform
"Ich bin Mieter â mich betrifft das nicht." Falsch. Vermieter dĂŒrfen die Grundsteuer per Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen. Mieter zahlen die Reform also indirekt.
"Die Reform ist aufkommensneutral â mein Betrag bleibt gleich." Nicht garantiert. Aufkommensneutral gilt auf Gemeindeebene insgesamt, nicht fĂŒr jeden einzelnen EigentĂŒmer. Wer in einer gut gelegenen Innenstadt wohnt, zahlt wahrscheinlich mehr als zuvor.
"Ich muss nichts tun." Richtig fĂŒr laufende Zahlungen â aber falsch, wenn der Grundsteuerwertbescheid fehlerhaft war und die Einspruchsfrist verstrichen ist. Dann ist der Wert rechtskrĂ€ftig festgestellt und kann kaum noch korrigiert werden.
Kernpunkt: Die einzige Frist, die noch offen sein könnte, ist der Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Dieser Bescheid kommt jĂ€hrlich und kann jedes Jahr neu angefochten werden â sofern der Hebesatz falsch angewandt wurde.
Was Vermieter beachten mĂŒssen
Vermieter, die die Grundsteuer umlegen, mĂŒssen prĂŒfen:
- Ist die Grundsteuer im Mietvertrag als umlagefÀhige Betriebskosten vereinbart?
- Muss bei stark gestiegener Grundsteuer eine Mieterhöhung separat kommuniziert werden?
- Bei Pauschalmiete ohne Betriebskostenabrechnung: Die Grundsteuer ist im vereinbarten Betrag enthalten â ein Ausgleich ist nicht automatisch möglich.
Neue Grundsteuer C â was bedeutet das fĂŒr EigentĂŒmer unbebauter GrundstĂŒcke?
Mit der Reform wurde eine neue Grundsteuer C eingefĂŒhrt. Gemeinden dĂŒrfen damit fĂŒr baureife, aber unbebaute GrundstĂŒcke einen höheren Hebesatz festsetzen als fĂŒr bebaute GrundstĂŒcke.
Ziel: EigentĂŒmer, die baureife GrundstĂŒcke in Wohnlagen horten, sollen einen finanziellen Anreiz zur Bebauung erhalten. Die Grundsteuer C ist fĂŒr Kommunen optional â ob und wie hoch sie angesetzt wird, entscheidet der Gemeinderat.
Wer ein unbebautes BaugrundstĂŒck besitzt, sollte prĂŒfen:
- Hat die Gemeinde einen Grundsteuer-C-Hebesatz beschlossen?
- Ist das GrundstĂŒck als "baureif" eingestuft (Bebauungsplan, ErschlieĂung)?
- Wie hoch ist der Mehraufwand gegenĂŒber einem bebauten GrundstĂŒck?
In einigen StĂ€dten wurde der Hebesatz fĂŒr Grundsteuer C 2025 erstmals angewendet â mit teils drastischen Auswirkungen fĂŒr GrundstĂŒckseigentĂŒmer in Wohngebieten.
Die Grundsteuerreform ist abgeschlossen â die Bescheide sind raus. Wer seinen Grundsteuerwertbescheid jetzt noch einmal genau prĂŒft, vermeidet unter UmstĂ€nden jahrelang zu viel zu zahlen.