Auf einen Blick
- Pflegegrad 2: 347 ⏠pro Monat (2026)
- Pflegegrad 5: 947 ⏠pro Monat
- Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2, hÀusliche Pflege durch Angehörige
- Antrag: Direkt bei der Pflegekasse â formlos oder per Formular
Pflegegeld erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2
Pflegegeld zahlt die Pflegeversicherung, wenn PflegebedĂŒrftige zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden â nicht von einem Pflegedienst. Die Leistung ist steuerfrei und wird monatlich ausgezahlt.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2026 |
|---|---|
| 1 | â (kein Anspruch) |
| 2 | 347 ⏠|
| 3 | 599 ⏠|
| 4 | 800 ⏠|
| 5 | 947 ⏠|
Kernpunkt: Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren â im sogenannten Kombinationsleistungsprinzip erhalten Sie anteilig beide Leistungen, wenn Sie teilweise einen Pflegedienst beauftragen.
Voraussetzungen: Drei Bedingungen mĂŒssen erfĂŒllt sein
Anspruch auf Pflegegeld haben Sie, wenn alle drei Punkte zutreffen:
- Pflegegrad 2 bis 5 wurde durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt.
- Die Pflege findet zu Hause statt, nicht im stationÀren Heim.
- Die Pflege ĂŒbernehmen Privatpersonen (Familie, Freunde, Nachbarn) â kein zugelassener Pflegedienst.
Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt zunĂ€chst einen Antrag bei der Pflegekasse. Der MD besucht die pflegebedĂŒrftige Person und bewertet sechs Lebensbereiche: MobilitĂ€t, kognitive FĂ€higkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsanforderungen und Alltagsgestaltung. Tipp: FĂŒhren Sie vorab ein Pflegetagebuch â das stĂ€rkt Ihre Position bei der Begutachtung erheblich.
Kernpunkt: Wer den Pflegegrad zu niedrig eingestuft bekommt, verliert bares Geld. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Grad können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen â das lohnt sich fast immer.
So stellen Sie den Antrag
Der Antrag lĂ€uft ĂŒber Ihre Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Der Ablauf ist unkompliziert:
- Antrag stellen â formlos per Brief, Telefon oder online; Versicherungsnummer bereithalten.
- Begutachtung â der MD-Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause; lassen Sie eine Vertrauensperson dabei sein.
- Bescheid erhalten â die Pflegekasse teilt den Pflegegrad schriftlich mit.
- Auszahlung â Pflegegeld wird rĂŒckwirkend ab Antragsdatum gezahlt, nicht ab dem Besuchstermin.
Kernpunkt: Stellen Sie den Antrag so frĂŒh wie möglich â selbst wenn die Bewilligung Wochen dauert, erhalten Sie den gesamten RĂŒckstand nachgezahlt.
Weitere Leistungen neben dem Pflegegeld
Pflegende Angehörige haben neben dem Pflegegeld Anspruch auf weitere UnterstĂŒtzungsleistungen â viele werden nicht in Anspruch genommen, weil sie unbekannt sind:
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 ⏠jÀhrlich, wenn die Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, eigene Krankheit, berufliche Verpflichtungen)
- Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 ⏠jĂ€hrlich fĂŒr vorĂŒbergehende stationĂ€re Pflege, z. B. nach Krankenhausaufenthalten oder zur Entlastung der Familie
- Pflegekurse: kostenlose Schulungen fĂŒr Angehörige â die Pflegekasse organisiert diese und zahlt auch fĂŒr Kurse externer Anbieter
- Pflegehilfsmittel: monatlich bis zu 42 ⏠fĂŒr Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel â kein Antrag nötig, monatlich automatisch erstattet
- Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 ⏠pro MaĂnahme (z. B. bodengleiche Dusche, Treppenrampe) fĂŒr behindertengerechten Umbau
- Rentenversicherung: Pflegende, die mindestens 10 Stunden pro Woche pflegen, erwerben eigene Rentenanwartschaften â ein erheblicher finanzieller Vorteil
Kernpunkt: Die Rentenanwartschaften fĂŒr pflegende Angehörige entstehen automatisch â die Pflegekasse meldet die Zeiten direkt an die Deutsche Rentenversicherung, ohne dass Sie selbst aktiv werden mĂŒssen. Bei Pflegegrad 3â5 sind die BeitrĂ€ge besonders hoch.
Pflegegeld-Rechner aufrufenBetrag nach Pflegegrad berechnen â