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Erbschaftsteuer in Deutschland 2026: FreibetrĂ€ge, SteuersĂ€tze und was Sie wissen mĂŒssen

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Photo by Adrian Appalsamy on Unsplash

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Auf einen Blick

  • Ehegatte / eingetragene Partner: 500.000 € Freibetrag
  • Kinder: 400.000 € Freibetrag pro Kind
  • Enkel: 200.000 € Freibetrag
  • Geschwister / Nichten / Neffen: 20.000 € Freibetrag

Erbschaftsteuer fĂ€llt nur auf den Betrag an, der den Freibetrag ĂŒbersteigt

Deutschland besteuert Erbschaften und Schenkungen — aber nicht von jedem Euro.

Wer innerhalb des gesetzlichen Freibetrags erbt, zahlt gar nichts.

Erst wenn das Erbe den Freibetrag ĂŒbersteigt, wird der ĂŒbersteigende Betrag besteuert.

Die Steuerlast ist also in vielen Familienkonstellationen ĂŒberschaubar — vorausgesetzt, man plant vorausschauend.

Besonders wichtig: Die FreibetrÀge können alle zehn Jahre neu genutzt werden.

Das macht frĂŒhzeitige Schenkungen zu einem legalen und weit verbreiteten Instrument der Vermögensplanung.

Steuerklassen bestimmen den Steuersatz

Das Erbschaftsteuergesetz teilt Erben in drei Steuerklassen ein — je nach Verwandtschaftsgrad.

Steuerklasse I umfasst Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern (bei Erbschaft).

Steuerklasse II gilt fĂŒr Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegereltern und geschiedene Ehegatten.

Steuerklasse III betrifft alle anderen — Freunde, unverheiratete LebensgefĂ€hrten ohne eingetragene Partnerschaft, entfernte Verwandte.

Je enger die Verwandtschaft, desto gĂŒnstiger sind sowohl Freibetrag als auch Steuersatz.

Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag — und desto niedriger der Steuersatz auf den ĂŒbersteigenden Betrag.

Die SteuersÀtze steigen progressiv mit dem steuerpflichtigen Erwerb:

Steuerpflichtiger Erwerb Klasse I Klasse II Klasse III
Bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
Bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
Bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
Bis 6 Mio. € 19–23 % 30 % 30–50 %

Das Familienheim ist oft komplett steuerfrei

Ein wichtiger Sonderfall: Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen vollstĂ€ndig steuerfrei auf den Ehegatten oder auf Kinder ĂŒbertragen werden.

Beim Ehegatten gibt es keine WohnflĂ€chengrenze und keine Haltefrist — die Steuerbefreiung gilt sofort und dauerhaft.

Bei Kindern gilt eine Obergrenze von 200 Quadratmetern WohnflÀche.

Und: Der Erbe muss das Haus oder die Wohnung mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen.

Wer vor Ablauf dieser Frist auszieht oder das Objekt verkauft, verliert die Steuerbefreiung rĂŒckwirkend.

Das ist ein unterschĂ€tztes Risiko bei der Erbschaftplanung — besonders wenn Kinder berufsbedingt in eine andere Stadt ziehen.

Schenkungen als legales Planungsinstrument

Wer Vermögen zu Lebzeiten ĂŒbertrĂ€gt, spart in vielen FĂ€llen Steuern.

Die FreibetrĂ€ge gelten nicht nur fĂŒr Erbschaften, sondern auch fĂŒr Schenkungen.

Und sie erneuern sich jeweils nach zehn Jahren neu.

Ein Elternteil kann einem Kind also in 10-Jahres-AbstĂ€nden jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei ĂŒbertragen.

Bei zwei Elternteilen verdoppelt sich die mögliche steuerfreie Übertragung auf bis zu 800.000 Euro pro Kind — ohne Erbschaftsteuer.

Das erfordert Planung und zeitlichen Vorlauf.

Kernpunkt: Wer frĂŒhzeitig plant, kann FreibetrĂ€ge mehrfach ausschöpfen. Einmalige große Übertragungen kurz vor dem Tod sind steuerlich weit ungĂŒnstiger als gestaffelte Schenkungen ĂŒber viele Jahre.

Eine Beratung durch einen Steuerberater oder Notar lohnt sich ab einem Vermögen, das den Freibetrag deutlich ĂŒbersteigt.

Die Kosten einer solchen Beratung sind angesichts potenziell sechsstelliger Steuerersparnisse meist gut investiert.

Erbschaftsteuer: FAQ des BundesfinanzministeriumsOffizielle Informationen zu FreibetrĂ€gen und SteuersĂ€tzen →

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