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Was ist die Grundrente? VerstÀndlich erklÀrt

Älteres Paar sitzt auf einer Bank am Meer

Photo by Matt Bennett on Unsplash

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Die Grundrente gleicht niedrige Löhne im Alter aus

Wer sein ganzes Berufsleben lang gearbeitet hat, aber wenig verdiente, bekommt oft eine Rente knapp ĂŒber dem Existenzminimum.

Die Grundrente soll das korrigieren.

Sie ist kein eigenstÀndiges Rentensystem, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente.

Das Prinzip ist einfach: Wer viele Jahre gearbeitet hat, aber unterdurchschnittlich verdient hat, wird im Alter besser gestellt als bisher.

EingefĂŒhrt wurde die Grundrente im Jahr 2021. Seither hat die Deutsche Rentenversicherung die AnsprĂŒche automatisch geprĂŒft — ohne dass Betroffene selbst aktiv werden mussten.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dabei zÀhlen nicht nur Phasen der ErwerbstÀtigkeit, sondern auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten.

Ab 35 Beitragsjahren wird der volle Zuschlag gewÀhrt.

Zwischen 33 und 35 Jahren gibt es einen anteiligen Betrag.

Wer also 34 Jahre lang BeitrĂ€ge geleistet hat, bekommt bereits etwas — aber weniger als jemand mit 40 Jahren Beitragslaufzeit.

Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die weniger als 33 Beitragsjahre vorweisen können, auch wenn ihr Einkommen niedrig war.

Wie wird der Zuschlag berechnet?

Die Grundrente erhöht die persönlichen Rentenpunkte auf bis zu 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Konkret: Wer im Laufe seines Berufslebens immer unter dem Durchschnitt verdient hat, dessen Rentenpunkte werden angehoben.

Der maximale Aufwertungsfaktor betrÀgt das Doppelte der tatsÀchlich erworbenen Entgeltpunkte.

Dabei gilt eine Obergrenze von 0,8 Punkten pro Jahr.

Ein Beispiel: Wer Jahr fĂŒr Jahr nur 0,5 Entgeltpunkte gesammelt hat, bekommt diese auf 0,8 Punkte angehoben — multipliziert mit der Anzahl der anrechenbaren Jahre.

Die Berechnung ist komplex, erfolgt aber vollautomatisch durch die Deutsche Rentenversicherung.

Die Grundrente ist kein Almosen — sie honoriert ein Leben voller Arbeit, das nur wenig bezahlt wurde.

Einkommensanrechnung: Dieser Punkt ist entscheidend

Wer die Grundrente erhÀlt, muss sein sonstiges Einkommen offenlegen.

Das Finanzamt gleicht die Daten automatisch mit der Deutschen Rentenversicherung ab — ein eigener Antrag ist nicht nötig.

Singles dĂŒrfen bis zu 1.250 Euro monatliches Einkommen behalten, ohne dass die Grundrente gekĂŒrzt wird.

Bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 Euro.

KapitalertrĂ€ge, Mieteinnahmen und andere EinkĂŒnfte zĂ€hlen dabei mit.

Überschreitet das Einkommen die Grenze, wird der Grundrentenzuschlag schrittweise abgeschmolzen — nicht abrupt gestrichen.

Das bedeutet: Auch Menschen mit etwas mehr Einkommen können einen Teilbetrag erhalten.

Wie hoch ist der Zuschlag — und was leistet er nicht?

Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag liegt bei rund 86 Euro pro Monat. Wer lange in Niedriglohnbranchen gearbeitet hat, kann jedoch bis zu 418 Euro monatlich zusÀtzlich erhalten.

Das ist kein Pauschalbetrag — jeder Zuschlag wird individuell berechnet. Die Höhe hĂ€ngt von den erworbenen Entgeltpunkten, der Anzahl der Beitragsjahre und dem sonstigen Einkommen ab.

Kernpunkt: Der Anspruch auf Grundrente wird automatisch geprĂŒft. Wer die Voraussetzungen erfĂŒllt, muss nichts beantragen — die Auszahlung erfolgt von selbst.

Die Grundrente ersetzt jedoch keine private Altersvorsorge. Wer ausschließlich auf die gesetzliche Rente setzt, lebt im Alter oft trotzdem knapp — selbst mit Grundrentenzuschlag.

ErgĂ€nzende Vorsorge — ob Riester, RĂŒrup oder betriebliche Altersvorsorge — bleibt wichtig fĂŒr diejenigen, die es sich leisten können.

Die Grundrente ist ein Sicherheitsnetz fĂŒr Menschen, die dieses Netz verdient haben. Sie ist kein Wohlstandsversprechen und kein Ersatz fĂŒr eigenverantwortliche Planung.

Grundrente auf der offiziellen DRV-SeiteDeutsche Rentenversicherung — offizielle Informationen →

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