Auf einen Blick
- ZustÀndig: Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises
- Bearbeitungsdauer: 4â12 Wochen
- RĂŒckwirkend: Ab Antragsmonat â kein frĂŒherer Beginn möglich
- GĂŒltigkeitsdauer: Meist 12â24 Monate, dann VerlĂ€ngerungsantrag
Wohngeld ist ein Rechtsanspruch â kein Ermessen der Behörde
Wohngeld ist ein gesetzlicher Anspruch fĂŒr Haushalte mit niedrigem Einkommen. Der Staat hilft damit, die Wohnkosten auf ein tragbares Niveau zu senken.
Rund 650.000 Haushalte in Deutschland erhalten aktuell Wohngeld.
Seit der Wohngeldreform 2023 sind die Einkommensgrenzen deutlich angehoben worden â die Zahl der Bezieher hat sich mehr als verdoppelt.
Der Durchschnittsbetrag liegt bei rund 190 Euro pro Monat, eine spĂŒrbare Entlastung im Alltag.
Wer hat Anspruch?
Mieter und EigentĂŒmer mit geringem Einkommen können Wohngeld erhalten. Entscheidend sind drei Faktoren: HaushaltsgröĂe, anrechenbare Miete und das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Wer bereits BĂŒrgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch â diese Leistungen schlieĂen Wohngeld aus.
Als grober Orientierungswert gilt: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis etwa 2.000 Euro kommt hÀufig infrage.
Ein Vier-Personen-Haushalt kann je nach Region und Miethöhe bis zu rund 3.000 Euro Nettoeinkommen haben und dennoch berechtigt sein.
Wer zu stolz ist, Wohngeld zu beantragen, schenkt dem Staat Geld â diesen Anspruch sollte niemand verfallen lassen.
So stellen Sie den Antrag â fĂŒnf Schritte
Schritt 1 â Wohngeldstelle ermitteln. Wohngeld wird nicht beim Bund, sondern bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt, Gemeinde oder Ihres Landkreises beantragt. Die zustĂ€ndige Stelle finden Sie ĂŒber die Website Ihrer Kommune.
Schritt 2 â Formular herunterladen. Das offizielle Formular heiĂt âWohngeldantrag" und ist bundesweit einheitlich gestaltet. Viele Kommunen bieten es zum Download an oder haben vollstĂ€ndig digitale Antragsverfahren.
Schritt 3 â Unterlagen zusammenstellen. Benötigt werden Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, der Mietvertrag oder Belastungsnachweis bei Eigentum sowie Personalausweise. Rentner legen den aktuellen Rentenbescheid bei. Wer KapitalertrĂ€ge hat, fĂŒgt die Jahressteuerbescheinigung der Bank hinzu.
Schritt 4 â Antrag einreichen. Den ausgefĂŒllten Antrag mit allen Unterlagen persönlich, per Post oder digital einreichen. Wichtig: Wohngeld wird frĂŒhestens ab dem Antragsmonat gewĂ€hrt â nicht rĂŒckwirkend. Nicht zögern, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Schritt 5 â Bescheid prĂŒfen. Die Bearbeitung dauert vier bis zwölf Wochen. Der Bescheid legt die monatliche Höhe und die Laufzeit fest. Wer nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Kernpunkt: Wohngeld lĂ€uft nicht automatisch weiter. Vor Ablauf der Bewilligungsperiode muss ein VerlĂ€ngerungsantrag gestellt werden â am besten vier bis sechs Wochen vor dem Fristablauf.
Was viele nicht wissen
In vielen StĂ€dten können sich Antragsteller kostenlos beim Sozialamt oder einem Beratungsverein beim AusfĂŒllen helfen lassen.
Wer den VerlÀngerungsantrag versÀumt, muss erneut von vorne beginnen.
Er verliert dabei möglicherweise Geld fĂŒr den ĂberbrĂŒckungsmonat.
Auch wer in einem geförderten Haushalt wohnt und EigentĂŒmer ist, kann anspruchsberechtigt sein â nicht nur Mieter.
Selbst genutztes Wohneigentum zÀhlt, sofern die Belastung durch Zins und Tilgung anrechenbar ist.
Das Wohngeld kennen viele vor allem als Mietzuschuss. Als Lastenzuschuss fĂŒr EigentĂŒmer ist es deutlich weniger bekannt â und deshalb hĂ€ufig ungenutzt.
Wohngeld: Infos der BundesregierungBundesregierung â Anspruch, Berechnung und Antrag â