Auf einen Blick
- Ab 60 Minuten VerspĂ€tung: 25 % des Fahrpreises zurĂŒck
- Ab 120 Minuten VerspĂ€tung: 50 % des Fahrpreises zurĂŒck
- Bagatellgrenze: BetrÀge unter 4 ⏠werden nicht ausgezahlt
- Frist: Antrag innerhalb eines Jahres nach der Fahrt
Die EntschÀdigung richtet sich nur nach der VerspÀtung am Zielbahnhof
MaĂgeblich ist die Ankunft am Ziel, nicht die Abfahrt.
Wer unterwegs eine Stunde verliert, aber pĂŒnktlich ankommt, hat keinen Anspruch.
Die Regeln stehen in der EU-Verordnung 2021/782, die seit Juni 2023 gilt.
Sie betrifft Fernverkehr und Nahverkehr gleichermaĂen.
Das Thema ist derzeit aktuell. Nach Berichten der Tagesschau vom 4. September 2026 kommt es auf der sanierten Strecke HamburgâBerlin weiterhin zu massiven VerspĂ€tungen.
Die EntschÀdigung wird auf den gezahlten Fahrpreis berechnet. Bei einem Sparpreis von 59,90 ⏠sind das 14,98 ⏠ab einer Stunde und 29,95 ⏠ab zwei Stunden.
Bei Hin- und RĂŒckfahrt auf einem Ticket zĂ€hlt der Preis der betroffenen Richtung. Sitzplatzreservierungen bleiben auĂen vor.
| Situation | Ihr Anspruch |
|---|---|
| Ab 20 Minuten erwarteter VerspÀtung | Nutzung eines anderen, auch höherwertigen Zuges |
| Ab 60 Minuten VerspĂ€tung am Ziel | 25 % des Fahrpreises, alternativ RĂŒcktritt und volle Erstattung |
| Ab 120 Minuten VerspÀtung am Ziel | 50 % des Fahrpreises |
| Letzte Verbindung des Tages verpasst | Taxi bis 120 ⏠oder HotelĂŒbernachtung |
| Zeitkarte im Nahverkehr | 1,50 ⏠je VerspÀtung ab 60 Minuten |
Ab 20 Minuten dĂŒrfen Sie einen anderen Zug nehmen
Ist am Ziel eine VerspĂ€tung von mindestens 20 Minuten absehbar, dĂŒrfen Sie auf einen anderen Zug ausweichen. Auch ein ICE mit einem Nahverkehrsticket ist dann erlaubt.
Den Aufpreis zahlen Sie zunĂ€chst selbst und reichen ihn anschlieĂend ein.
Fahrten mit Deutschlandticket oder stark ermĂ€Ăigten LĂ€ndertickets sind von dieser Regel ausgenommen.
Ab 60 Minuten VerspĂ€tung können Sie die Reise abbrechen. Der Fahrpreis wird fĂŒr die nicht genutzte Strecke erstattet, bei Bedarf inklusive RĂŒckfahrt zum Startbahnhof.
Verpassen Sie wegen der VerspĂ€tung den letzten Anschluss des Tages, ersetzt die Bahn ein Taxi bis 120 âŹ. Ist eine Weiterfahrt erst am nĂ€chsten Tag möglich, wird eine angemessene Ăbernachtung ĂŒbernommen.
Die Bahn schuldet Ihnen Geld, keinen Gutschein, wenn Sie das so wĂŒnschen.
Höhere Gewalt ist seit 2023 ein Ausschlussgrund
Die EU-Verordnung hat eine Ausnahme eingefĂŒhrt, die es zuvor nicht gab. Bei auĂergewöhnlichen UmstĂ€nden entfĂ€llt die EntschĂ€digung.
Dazu zÀhlen extreme Wetterlagen, Naturkatastrophen und Handlungen Dritter, etwa Kabeldiebstahl, Sabotage oder Personen im Gleis.
Die Bahn muss den Zusammenhang nachweisen.
Nicht darunter fallen Streiks des eigenen Personals, Stellwerksstörungen, Baustellen und FahrzeugmĂ€ngel. FĂŒr diese Ursachen bleibt der Anspruch bestehen.
Bei einer Absage wegen auĂergewöhnlicher UmstĂ€nde lohnt eine Nachfrage. Nach Erfahrung der Verbraucherzentralen werden viele AntrĂ€ge zunĂ€chst pauschal abgelehnt.
Kernpunkt: Heben Sie Fahrkarte, Reservierung und Belege fĂŒr Taxi oder Hotel auf. Ohne Ticketnummer oder Auftragsnummer kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Bei Handytickets genĂŒgt der Auftragscode aus der BuchungsbestĂ€tigung.
Der Antrag lÀuft online in wenigen Minuten
Der schnellste Weg ist das Fahrgastrechte-Portal auf bahn.de oder der Bereich Fahrgastrechte in der App DB Navigator. Dort geben Sie Auftragsnummer, Zugnummer und AnkunftsverspÀtung an.
Die VerspĂ€tung mĂŒssen Sie nicht belegen. Die Bahn prĂŒft die Angaben anhand ihrer eigenen Betriebsdaten.
Als Auszahlung können Sie Ăberweisung oder Gutschein wĂ€hlen. Die Verordnung garantiert Ihnen das Recht auf Geld, ein Gutschein ist nur mit Ihrer Zustimmung zulĂ€ssig.
Wer lieber auf Papier arbeitet, nutzt das Fahrgastrechte-Formular. Es liegt in jedem Reisezentrum aus und geht per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main.
Die Bahn hat einen Monat Zeit fĂŒr die Antwort. Der Anspruch selbst verjĂ€hrt erst nach einem Jahr.
EntschĂ€digung bei der Bahn online beantragenFahrgastrechte-Portal der Deutschen Bahn â
Bei Zeitkarten gelten Pauschalen. Im Nahverkehr sind es 1,50 ⏠je VerspÀtung ab 60 Minuten, im Fernverkehr 5 ⏠in der 2. Klasse.
Diese Pauschalen werden gesammelt und ab der Bagatellgrenze von 4 ⏠ausgezahlt. Auch Inhaber des Deutschlandtickets können sie geltend machen.
Lehnt die Bahn ab, steht Ihnen die kostenlose Schlichtungsstelle fĂŒr den öffentlichen Personenverkehr offen. Aufsichtsbehörde fĂŒr die Fahrgastrechte ist das Eisenbahn-Bundesamt.
Beschwerde beim Eisenbahn-Bundesamt einreichenDurchsetzungsstelle Fahrgastrechte, Bundesbehörde â
Andere Bahnunternehmen wie Flixtrain oder regionale Anbieter unterliegen denselben EU-Regeln. Der Antrag geht dann an das Unternehmen, das den verspÀteten Zug betrieben hat.