Auf einen Blick
- Bindungsfrist: 12 Monate bei der bisherigen Kasse
- Kündigungsfrist: 2 Monate zum Monatsende
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 % (2025: 2,5 %)
- Kosten des Wechsels: 0 €, Leistungen laufen lückenlos weiter
Der Kassenwechsel ist ein einziges Formular bei der neuen Kasse
Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist seit 2021 so einfach wie nie. Sie füllen nur die Mitgliedschaftserklärung der neuen Kasse aus, den Rest erledigt sie für Sie.
Der Anlass ist aktuell greifbar. Nach Berichten der Tagesschau vom 4. September 2026 planen die Krankenkassen Sparmaßnahmen, weil die Beiträge weiter steigen.
Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt.
Für 2026 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgesetzt. Die Spanne zwischen den Kassen beträgt mehr als zwei Prozentpunkte.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag laut Bundesgesundheitsministerium, 2019 bis 2026. Der Wert hat sich in sieben Jahren mehr als verdreifacht.
Der Unterschied ist bares Geld. Bei 4.000 € Bruttogehalt entspricht ein Prozentpunkt Zusatzbeitrag 40 € im Monat, davon tragen Sie die Hälfte.
Das sind 240 € im Jahr, bei gleichem Leistungskatalog. Rund 95 Prozent der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Kassen identisch.
Für Rentnerinnen und Rentner gilt dasselbe. Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte des Zusatzbeitrags, der Wechsel läuft nach denselben Regeln.
Schritt 1: Prüfen, ob Sie wechseln dürfen
Die Bindungsfrist an eine Kasse beträgt zwölf Monate. Wer länger dabei ist, kann jederzeit mit zwei Monaten Frist zum Monatsende kündigen.
Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Bindungsfrist entfällt dann.
Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats eingehen, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Wirksam wird sie zum Ablauf des übernächsten Monats.
Kernpunkt: Wer einen Wahltarif mit Bindung abgeschlossen hat, etwa für Krankengeld, ist bis zu drei Jahre gebunden. Das Sonderkündigungsrecht hilft hier nicht. Prüfen Sie Ihre Tarifunterlagen, bevor Sie eine neue Mitgliedschaft beantragen.
Zusatzbeiträge aller Krankenkassen vergleichenOffizielle Liste des GKV-Spitzenverbands →
Schritt 2: Eine Kasse nach Beitrag und Zusatzleistungen auswählen
Der Zusatzbeitrag ist das erste Kriterium, aber nicht das einzige. Die übrigen fünf Prozent der Leistungen entscheiden über den Alltag.
Dazu gehören Zuschüsse zu Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Manche Kassen zahlen dafür jährlich über 300 € an Bonus und Zuschüssen.
Achten Sie auf die Geschäftsstellen in Ihrer Nähe und die telefonische Erreichbarkeit.
Für Menschen über 50 zählt die persönliche Beratung oft mehr als eine App.
Wer bei der Kasse nur auf den Beitrag schaut, verschenkt meist mehr, als er spart.
Prüfen Sie außerdem, ob die Kasse bundesweit oder nur in einzelnen Ländern geöffnet ist. Regionale Kassen dürfen nur Versicherte aus ihrem Gebiet aufnehmen.
Schritt 3: Mitgliedschaftserklärung ausfüllen
Die neue Kasse stellt das Formular online, per Post oder in der Geschäftsstelle bereit. Nötig sind Name, Geburtsdatum, Versichertennummer und der Name der bisherigen Kasse.
Eine Unterschrift ist online meist durch eine digitale Bestätigung ersetzt. Der Vorgang dauert etwa zehn Minuten.
Die neue Kasse informiert die bisherige Kasse über den Wechsel.
Eine eigene Kündigung bei der alten Kasse ist für Pflichtversicherte nicht mehr erforderlich.
Freiwillig Versicherte, etwa Selbstständige oder Gutverdiener, kündigen weiterhin selbst. Die Bestätigung der Kündigung legen sie der neuen Kasse vor.
Schritt 4: Arbeitgeber oder Rentenversicherung informieren
Nach der Aufnahmebestätigung teilen Sie die neue Kasse Ihrem Arbeitgeber mit.
Er meldet Sie um und führt die Beiträge ab dem Wechseltermin an die neue Kasse ab.
Rentnerinnen und Rentner melden den Wechsel der Deutschen Rentenversicherung. Auch hier genügt die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse.
Die neue elektronische Gesundheitskarte kommt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen per Post. Bis dahin gilt die Aufnahmebestätigung als Nachweis beim Arzt.
Laufende Behandlungen, Reha-Anträge und Hilfsmittelversorgungen laufen bei der neuen Kasse weiter. Ein Wechsel ist kein Neubeginn, sondern eine Übergabe.
Beitragsregeln der gesetzlichen Krankenversicherung nachlesenBundesministerium für Gesundheit →
Wer nach dem Wechsel erneut eine Beitragserhöhung erlebt, darf sofort wieder wechseln. Das Sonderkündigungsrecht kennt keine Wartezeit.